In den vergangenen Tagen wurde in der Tageszeiten El Dia eine Serie von Zeitungsartikeln veröffentlicht, zu denen die Plataforma wie folgt Stellung nimmt:
Die Nachricht, dass der externe Berater der Gemeinde keine Unregelmäßigkeiten im Genehmigungsverfahren gefunden hat, ist keine Überraschung
Die Gemeindeverwaltung von Los Llanos hat auf ihrer Internetseite verlauten lassen, dass sie einen externen Berater zur Überprüfung des Genehmigungsverfahrens der Asphaltmischanlage von Ruiz Romero hinzuziehen wird. Grund hierfür sei, die fortdauernden Zweifel der Plataforma, dass es bei dem Genehmigungsverfahren erhebliche Fehler gegeben hat, auszuräumen. Weiter wird berichtet, dass die neue Stadtverwaltung damit der von ihr angekündigten transparenten Arbeitsweise gerecht würde.
Hierzu gibt es zu sagen, dass die Plataforma weder zu den Besprechungen mit dem externen Berater eingeladen wurde, noch in anderer Form ihre konkreten Einwände präsentieren konnte. Die von der Stadtverwaltung so oft erwähnte neue Transparenz im Umgang mit dem Bürger, ist in der Realität nicht vorhanden.
Konkret hat die Plataforma die Stadtverwaltung, die nun bereits seit 10 Monaten im Amt ist, mehrfach schriftlich darauf hingewiesen, dass das Umweltgutachten des Asphaltmischwerkes von Ruiz Romero nicht im Amtsblatt der Kanaren veröffentlicht wurde. Dies ist ein gesetzlich geregelter Vorgang. Die nicht erfolgte Veröffentlichung hat zur Folge, dass alle auf Grundlage des Umweltgutachtens erteilten Lizenzen ungültig sind.
Nachdem zu diesem schriftlichen Hinweis seitens der Plataforma, der mit Gerichtsurteilen und einem Präzedenzfall bekräftigt wurde, bis dato (der Antrag wurde bereits drei Mal schriftlich eingereicht) keine Stellung genommen wurde, ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass der externe Berater keine Unregelmäßigkeiten im Verfahren feststellen konnte. Wir verstehen dieses Ergebnis als Reaktion auf das Gutachten eines unabhängigen Gutachters, das vom Gericht in Los Llanos beauftragt wurde und das die Argumentation der Plataforma in allen Punkten bestätigt und sogar übertrifft.
Platte Wahlpropaganda
Abschließend bleibt zu diesem Kapitel nur anzumerken, dass die Bürgermeisterin – gemessen an ihrer schriftlichen Verlautbarung die sie vor der Wahl im Mai 2011 formuliert hat – vollkommen versagt.
Neutral betrachtet muss man heute feststellen, dass alle Ankündigungen vor der Wahl nichts anderes waren, als billige Wahlpropaganda auf dem Rücken der betroffenen Anwohner. Das Schreiben, das die Bürgermeisterin der Plataforma vor der Wahl hat zukommen lassen, ist hier auf der Internetseite veröffentlicht.
Ruiz Romero verlangt fünfzig (50) Millionen Schadenersatz,…
…wenn ihm die Betriebsgenehmigung nicht erteilt wird.
Der Betreiber des bereits installierten Asphaltmischwerkes Ruiz Romero hat erklärt, dass fünfzig Millionen Euro an Schadensersatz fällig wären, wenn ihm die Betriebsgenehmigung verweigert wird.
Grundsätzlich erscheinen uns solche Veröffentlichungen als plumper Versuch, die Anwohner einzuschüchtern und die Gemeindeverwaltung zu erpressen.
Ruiz Romero führt bei seinen Berechnung an, dass er fünf Millionen Euro in das Grundstück und die Mischanlage investiert hätte, und bei Nichtinbetriebnahme rechnet er mit 45 Millionen Euro Gewinnausfall in den nächsten 10 Jahren.
Offensichtlich sind für den Unternehmer Umsatz und Gewinn identisch, was auch das Festhalten aller Beteiligten am Produktionsstandort erklärt.
Bei Betrachtung der realen Kosten muss man feststellen,
- dass das Gelände auf dem das Mischwerk errichtet ist, eine Größe von ca. 8.000 m² hat. Die Anlage selbst ist auf ca. 3.000 m² errichtet, was bei einem aktuellen Grundstückspreis von 200 Euro/m² (Angebotspreis von Grundstücken, die derzeit zum Verkauf stehen) einen Gegenwert von 600.000 Euro darstellt. Der Rest des Grundstückes war für eine Halle vorgesehen, die nicht gebaut wurde.
- Das Mischwerk selbst hat bereits vier Jahre lang Asphalt an einem anderen Standort produziert, und hat bestenfalls einen Gegenwert von ca. 130.000 Euro.
- Zu berücksichtigen ist, dass weder Grundstück noch Mischanlage den wirtschaftlichen Wert verlieren.
Die tatsächlich entstandenen Kosten, die als Entschädigungszahlung zu erwarten wären, belaufen sich also maximal auf ca. 300.000 Euro.
Märchenpreise
Die 45 Millionen Schadenersatzforderung (bezogen auf 10 Jahre Produktion), die in gleichem Artikel erwähnt werden, verstehen wir als Umsatz und nicht als entgangenen Gewinn.
Selbst bei einer solchen Betrachtung würde das einer Produktion von 180 Tagen/Jahr, mit 6 Std/Tag und 60 Tonnen/Std gleichkommen. Dies entspricht wiederum einer Straßenlänge von 200.000 m, 9 m Breite und einem Fahrbahnaufbau von 15 cm.
Es versteht sich von selbst, dass wir hier von einem Bedarf reden, der in den kommenden Jahren vollkommen illusorisch ist. Anzumerken ist ausserdem, dass der Bedarf auch vollkommen durch das in Fuencaliente produzierende Mischwerk abgedeckt werden könnte.
Die Tatsache, dass der Unternehmer in ein und demselben Artikel eine Forderung von 50 Millionen Euro Schadenersatz erhebt und ankündigt, seine Belegschaft in Kurzarbeit zu schicken, zeigt das Fehlen jeglicher Sensibilität für diese Angelegenheit.
Der Versuch, den Eindruck zu erwecken, dass eine Betriebsgenehmigung die wirtschaftlichen Probleme des Unternehmens lösen könnte, die in Wahrheit mit dem Wegfall der Zuschüsse im Straßenbau zu sehen sind, verstehen wir als dreiste Polemik und Ablenkungsmanöver von dem realen Zustand der Bauwirtschaft.
Bankverbindung:
Kontonummer: 2065 0718 17 1400970190
PLATAFORMA en CONTRA de la INSTALACIÓN de PLANTAS DE ASFALTO en el Valle Aridane
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Technorati Tags: Aridanetal, Asphaltwerke, Kanaren, LaPalma, NoAsfalto, Plataforma



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